Rettungswesen

Die Trägerschaft für den öffentlichen Rettungsdienst liegt beim Kreis Wesel.

Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes ist verpflichtet, entsprechend des Rettungsdienstgesetzes NRW Rettungsdienstbedarfspläne zu erstellen. Durch die Rettungsdienstbedarfspläne wird der Bedarf an rettungsdienstlichen Einrichtungen (Rettungsleitstellen, Rettungswachen) und der sich daraus ergebenden Fahrzeug- und Personalbedarf festgeschrieben.

Die rettungsdienstlichen Einrichtungen werden vom Träger unterhalten.

Hinweise für Gehörlose:

Die Nummer für das Nofallfax finden Sie unter der Rubrik Downloads

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr

Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Web http://www.kreis-wesel.de/