Schiedsamt, Schiedswesen
Zur Beilegung von privat-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich als Schlichter bewährt haben. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen in Xanten die nachfolgenden Personen wahr.
Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an die Schiedspersonen wenden. Sie werden sicherlich einen Weg finden, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gerichtsurteil zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Die Funktion der Schiedsperson ist seit dem 31.03.2025 nicht mehr besetzt, sodass für Sie vorübergehend nur die stellv. Schiedsperson verfügbar ist.
U.Kimms.Xanten@gmail.com
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Hinweis: Die Höhe der Kosten hängt im Einzelfall vom Verlauf und Ausgang des Verfahrens und der Notwendigkeit der Auslagen ab.