Sondernutzung
Wenn Sie öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Aufstellen von Containern, Gerüsten, Bauzäunen, Baukränen etc.
- Werbeständer
- Plakatierung
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für die Außengastronomie
- Lagerung von Baumaterialien
Antrag
Für Sondernutzungen wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, öffentliche Fläche zur Durchführung der beantragten Nutzung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen.