Sterbefall melden

Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen.

Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbeanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde.

In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

  • jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte,
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat,
  • jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß.

Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Hinweis: Die Gebührenübersicht ist unter Weiterführend Information verlinkt.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen. Für ausländische Urkunden ist gegebenenfalls eine Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher erforderlich.

Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.

Für die Beurkundung benötigt das Standesamt:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis / Pass des Verstorbenen
  • Schriftliche/mündliche Sterbefallanzeige

Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen...

  • Bei Verheirateten: Eheurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen 01.01.1958 bis 31.12.2008), Heiratsurkunde (bei Eheschließungen bis 31.12.1957), der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft.
  • Bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten.
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (bei ausländischen Ehescheidungen wird immer beides benötigt) - Geburtsdatum- und ort des letzten Ehegatten muss enthalten sein.

Sollte der Personalausweis nicht die aktuelle Meldeanschrift tragen und der Verstorbene nicht in Xanten melderechtlich erfasst sein, ist die Anschrift durch eine Meldebescheinigung des Wohnortes nachzuweisen.

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Fristen

Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

  • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
  • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
  • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • - eine Person ist gestorben,
  • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, d. h. alle Personen, die in Xanten verstorben sind, werden beim Standesamt Xanten beurkundet.

Bitte beachten Sie: Für die Beisetzung ist die Friedhofsverwaltung des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Xanten (DBX) zuständig.

Wer zeigt den Sterbefall an?

Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.

Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:

dem Familienoberhaupt,
demjenigen/derjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und, falls erforderlich, vom Ordnungsamt einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.