Tierschutz, Tierhaltung

Im Tierschutzgesetz werden Vorgaben zum Beispiel zum Halten oder Töten von Tieren gemacht. Danach sind etwa Tiere so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Weiter sind auf Verkehrsflächen und in Anlagen Hunde an der Leine zu führen. Bissigen Hunden ist zusätzlich ein Maulkorb anzulegen.

Verunreinigungen, die ein Tier verursacht hat, sind vom Halter oder der für das Tier verantwortlichen Person unverzüglich zu beseitigen.

Schutz von Igeln und Kleintieren

Am Donnerstag, 13. März 2025, hat die Kreisverwaltung Wesel eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und Kleintieren veröffentlicht. 

Demnach dürfen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer im Kreis Wesel ihre Mähroboter nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betreiben. Tagsüber ist die Nutzung der Mähroboter uneingeschränkt erlaubt.

Mähroboter stellen für Kleintiere eine erhebliche Gefahr dar, da sie schwerwiegende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen können. 
Besonders gefährlich ist dies für Igel, die vor allem in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche gehen. Bei einem Zusammenstoß mit einem Mähroboter flüchten sie nicht, sondern rollen sich ein – was sie besonders verletzungsanfällig macht. In solchen Fällen können sie überfahren und dabei verletzt oder sogar getötet werden. Diese Gefahr lässt sich durch eine Nutzung der Roboter ausschließlich am Tag vermeiden.

Weitere Informationen zum Igelschutz und hilfreiche Tipps zur Schaffung eines igelfreundlichen Gartens gibt es auf der Homepage der Stadt Köln.

Quelle: https://www.kreis-wesel.de/leben-arbeiten/umwelt-natur-klima/schutz-von-igeln-und-kleintieren

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