Transporte an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Gebührenrahmen

Einzelgenehmigung : 45,00 €

Dauergenehmigung maximal bis zu einem Jahr: 300,00 €

Formulare

Rechtsgrundlagen

Häufig gestellte Fragen

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Jedes Transportunternehmen oder jede Privatperson können eine Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen beantragen, wenn Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen geführt werden sollen.

Wie und wo ist die Ausnahmegenehmigung zu beantragen?

Die Ausnahmegenehmigung kann mithilfe des beigefügten Antragsformulares beantragt werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die rechts genannte Kontaktadresse. Alternativ rufen Sie zu den Öffnungszeiten an oder kommen persönlich vorbei.
Der zuständige Fachbereich klärt gerne mit Ihnen gemeinsam, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllt sind.

Als zwingende Anlage ist eine Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Transport lediglich zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen muss je Fall eine Gebühr in Höhe ab 40 Euro bezahlt werden.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Wenn der Antrag schriftlich eingeht, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Werktagen eine Antwort. Bei außergewöhnlichen Transporten (zum Beispiel Überlänge des Zuges) dauert die Beantwortung mindestens 14 Tage.