Umzugserlaubnis und Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Straßen

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
  • Anbringen von Plakaten
  • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
  • Betrieb von Außengastronomie
  • die Ausübung von Straßenkunst
  • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
  • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Gebührenrahmen

Genehmigung eines Umzuges : 40,00 €

Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen: 35,00 € zu 110,00 €

Formulare

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann einen Antrag beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straße bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen stellen.

Wie ist der Antrag zu beantragen?

Bitte senden Sie der Stadt Xanten, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, den ausgefüllten Antrag zu, rufen alternativ zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach persönlich vorbei. Gemeinsam wird dann geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine grafische Darstellung der Wegstrecke anhand eines Lageplanes beizufügen. Für die Erteilung einer Genehmigung eines Umzuges wird eine Gebühr in Höhe von 40 Euro veranlagt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro (ohne vorhergehenden Ortstermin) bzw. 110 Euro (mit vorhergehenden Ortstermin) veranlagt.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel maximal 3 bis 5 Tage.