Unterbringung nach PsychKG NRW
Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat der Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist.