Urkunden aus einem Personenstandsregister

Urkunden - Arten

Geburtsurkunden

Geburtsurkunden enthalten den Namen des Kindes, den Geburtstag und -ort sowie Angaben zu den Eltern

Abstammungsurkunden

Eine erweiterte Form der Geburtsurkunde, die zusätzliche Angaben enthält, z. B. bei einer Adoption außer den Adoptiveltern die leiblichen Eltern.

Geburtsscheine

Geburtsscheine enthalten Angaben zum Namen des Kindes, zum Geburtstag und -ort, aber keine Angaben zu den Eltern des Kindes

Heiratsurkunden

Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung. Ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen - das steht nur in der Abschrift des Familienbuches.

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Seit dem 01.01.1958 wird für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch geführt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern.
Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das man normalerweise zu Hause hat.
Dieses Personenstandsregister wird im Regelfall beim Standesamt des Wohnortes geführt und laufend aktualisiert. Es enthält z. B. Angaben über die Eheleute und deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, die Namensführung, Vermerke über die Eheauflösung durch Tod oder Scheidung.

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden enthalten Angaben zum Namen und Wohnort des Verstorbenen, Todeszeitpunkt und -ort, Geburtsdatum und -ort und zum Familienstand. Bei Verheirateten oder Verwitweten ist auch der Name des Ehepartners angegeben.

Mehrsprachige "Internationale Urkunden"

Mehrsprachige "Internationale Urkunden" können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden. Eine internationale Urkunde ist besonders geeignet zur Vorlage im Ausland.
Arten:

  • Internationale Geburtsurkunde
  • Internationale Heiratsurkunde
  • Internationale Sterbeurkunde

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Hinweis: Die Gebührenübersicht ist unter Weiterführend Information verlinkt.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Identität

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Wo bekomme ich Urkunden?

Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsregister (Geburten-, Heirats- und Sterberegister) ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens".
Ist dieser also nicht Xanten, so wenden Sie sich bitte an das entsprechend zuständige Standesamt.

Wer bekommt Urkunden?

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorweisen.

Wie bekomme ich eine Urkunde?

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich im Standesamt Xanten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie falls vorhanden, Stammbuch oder entsprechende alte Urkunden mit. 

Um Ihnen Zeit und Wege zu sparen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Urkunden 

Online im Urkundenportal 

elektronisch anzufordern. Bitte halten Sie dafür eine digitale Kopie Ihres Personalausweises vor. Die Beantragung und Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.

Wie aktuell ist eine Urkunde?

Die Personenstandsregister werden immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Änderungen, z.B. Namensänderungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen, Eheschließungen,
Eheauflösungen, Sterbefälle, Religionszugehörigkeiten, werden dem jeweiligen "Ureintrag" beigeschrieben.

Nun wird auch verständlich, warum Abschriften oder Urkunden aus Personenstandsregistern neuesten Datums sein sollten, um wirklich sicherzustellen, dass sie den aktuellen Stand aufweisen.

Was ist das Personenstandsregister?

Seit dem 1. Januar 2009 wurden die Familienbücher in elektronische Personenstandregister überführt.

Das elektronische Personenstandsregister (§ 3 PStG neu) löst in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 die bisherigen Personenstandsbücher ab. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Bis zum 31. Dezember 2013 können die Personenstandsregister übergangsweise aber auch noch auf Papier, jedoch bereits mit dem Inhalt nach dem neuen Gesetz geführt werden.

Was ist aus dem Familienbuch geworden?

Das Familienbuch war in Deutschland eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung zwischen 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder für Ehen, die davor geschlossen wurden, auf Wunsch nachträglich, angelegt wurde.

Bei Anlegung des Familienbuchs wurden die Personalien der Ehegatten (Name, Beruf, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, evtl. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft), Name und (letzter) Wohnort der Eltern der Ehegatten und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten eingetragen.

Das Familienbuch wurde vom Standesbeamten weitergeführt durch den Eintrag von Änderungen (Tod, Scheidung, Namensänderung usw.) und von gemeinsamen Kindern. Bis zum 23. Februar 2007 wurde das Familienbuch bei Umzug an das Standesamt des neuen Wohnsitzes geschickt. Ab dem 24. Februar 2007 war für die Fortführung des Familienbuchs das Standesamt der Eheschließung zuständig.