Verwendung des kommunalen Wappens

Das Wappen der Stadt Xanten ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Genehmigung der Stadt Xanten zulässig.

Die Stadt Xanten ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Die konkrete Verwendung ist allerdings vorher zu genehmigen. Dem Antrag auf Genehmigung ist ein Entwurf zur beabsichtigten Verwendung beizufügen.

Bei der Verwendung des Stadtwappens sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Wappen muss vollständig abgebildet werden und der Eindruck muss dem Originalwappen hinsichtlich der Gestaltung und der Farben entsprechen.
  • Es muss klar erkennbar sein, dass es sich um keine amtliche Veröffentlichung der Stadt Xanten handelt.
  • Das Wappen darf über die genehmigte Verwendung hinaus nicht für andere, insbesondere kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  • Die Würde des Stadtwappens als Hoheitszeichen der Stadt Xanten darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Eine Weitergabe des Wappenrechtes ist nicht erlaubt.

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