örtliche Rechnungsprüfung

Die örtliche Rechnungsprüfung (öRP) überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadtverwaltung. Dabei nimmt die örtliche Rechnungsprüfung eine Sonderstellung ein, denn sie ist in Belangen der Prüfungstätigkeit allein dem Rat verantwortlich und bei ihren Prüfungen nur dem Gesetz unterworfen.

Die Grundlagen der Arbeit sind gesetzlich durch die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt. Weitere Aufgaben können Bestandteil von örtlichen Rechnungsprüfungsordnungen der Gemeinden und Landkreise sein.

Allgemein soll die örtliche Rechnungsprüfung die

  • Rechtmäßigkeit,
  • Zweckmäßigkeit und
  • Wirtschaftlichkeit

der kommunalen Aufgabenerledigung überwachen.

Eine Hauptaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung besteht darin, nach Ablauf des Haushaltsjahres die Rechnungslegung zu prüfen. Durch einen Ratsbeschluss wird dann der Bürgermeister von der Verantwortung für die Haushaltsführung des abgelaufenen Jahres entlastet.

Als weiteren wichtigen Bestandteil des Aufgabenkataloges der örtlichen Rechnungsprüfung ist die technische Prüfung des Verwaltungshandelns anzuführen. Im Rahmen von Vergabeverfahren wird auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet, um einen fairen und rechtskonformen Wettbewerb zu gewährleisten. Als Resultat legt die örtliche Rechnungsprüfung der Politik einen jährlichen Vergabebericht vor. Weitere wesentliche Tätigkeitsbereiche sind die stichprobenhafte Prüfung von Bauausführung und Bauabrechnungen, insbesondere die Prüfung von Nachträgen und Schlussrechnungen.