Ausschankerlaubnis: Antrag auf Gestattung

Benötige ich eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine  Gaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung.

Schankerlaubnis (Gestattung)

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung durch den zuständigen Fachbereich der Stadt Xanten. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Formulare

Rechtsgrundlagen

Fristen

Da das Erlaubnisverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben entweder auf dem Postweg, per Mail, Online über das Formular oder per Fax übersandt werden.

Ihr Antrag wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dabei wird im Verfahren auch der Fachbereich Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel  beteiligt, damit gewährleistet ist, dass die Verkaufsstände lebensmittelrechtlich einwandfrei sind.

Voraussetzungen

Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

  • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises (gemäß § 4 Abschnitt 1 Satz 1 Nummer 4 Gaststättengesetz) der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nummer 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis in Verbindung mit deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
  • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung.