Gaststättenerlaubnis

Wann benötige ich eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine  Gestattung.

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Sie benötigen jedoch nicht für jede Tätigkeit im Gaststättengewerbe eine Erlaubnis.

Grundsätzlich gilt:

Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.

Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.

Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen.

Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das  Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.

Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreichen.

Besonderheiten

Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes - GastG).

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich. 

Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume. 

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich. 

Übernahme

Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden. 

Stellvertretung

Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.

Achtung

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben sind die Unterlagen (Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister und Bescheinigung in Steuersachen) für beide Partner erforderlich

Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Gebührenrahmen

Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis: 100,00 € zu 1.200,00 €

Befristete Vorerlaubnis - zusätzliche Verwaltungsgebühr: 25,00 € zu 250,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Führungszeugnis der Belegart „O"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9"
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
  • Identitäts­­nachweis (Personalausweis, Reisepass, ...)
  • Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer für den Antragsteller / die Antragstellerin
  • zwei Grundrisszeichnungen aller zum Betrieb gehörenden Räume sowie Pachtvertrag / Eigentumsnachweis (nur zur Vorlage)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Bei lebensmittelrechtlichen Fragen kann der Landrat Wesel, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen Auskunft geben. Von dieser Behörde wird im Genehmigungsverfahren ebenfalls um Stellungnahme zu Ihrem Betrieb gebeten.

Fristen

Bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergeht eine gewisse Zeit. Es empfiehlt sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen.

Besonderheiten

Das Gaststättengewerbe kann von natürlichen und juristischen Personen ausgeübt werden. Bei Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Bei Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit wird die Erlaubnis von dieser beantragt, die Antragsunterlagen sind dann sowohl von ihr, als auch von allen vertretungsberechtigten Geschäftsführern beizubringen. Entsprechenden Anträgen sind ein Handelsregisterauszug und die notariell beurkundeten Gesellschafterverträge beizulegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

Voraussetzungen

persönliche Zuverlässigkeit

  • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
  • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

Eignung der Räume und der örtlichen Lage

  • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

Häufig gestellte Fragen

Wann benötige ich eine Gaststättenerlaubnis oder eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung.