Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Hinweis: Die Gebührenübersicht ist unter Weiterführend Information verlinkt.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung für deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden

Hinweis: Unterlagen für alle anderen Fälle fragen Sie bitte persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt nach.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Für ausländische Urkunden ist gegebenenfalls eine Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher erforderlich.

Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.

Darüber hinaus benötigen Sie, ...

... wenn Sie noch nie verheiratet waren / ledig sind:

  • Ablichtung aus dem Geburtenregister
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Die Anmeldung oder eine Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.

(In Xanten stellt das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für eigene Anmeldungen direkt aus.)

... wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

  • Zu den oben genannten Urkunden zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.

... wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:

  • aktuelle Geburtsurkunde des Kindes

... wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame und nicht aus der letzten Vorehe stammende Kinder haben, die in Deutschland geboren sind und mit diesen in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben:

  • aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
  • gerichtliches Urteil, aus dem die Sorgerechtsregelung hervorgeht

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus.
Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

Persönliche Beratung im Standesamt

In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • ein Partner hat im Ausland geheiratet
  • ein Partner ist im Ausland geschieden worden

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen.

Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Verfahrensablauf

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
  • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.

Wir möchten nicht an unserem Wohnsitz heiraten. Kann die Heirat auch an einem anderen Standesamt erfolgen?

Sie können wählen, bei welchem Standesamt Sie heiraten möchten. Setzten Sie sich jedoch bitte bei Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Xanten dorthin gesandt werden.
Ihre Terminbestätigung werden Sie anschließend vom auswärtigen Standesamt erhalten.

Wie lange ist die "Anmeldung der Eheschließung" gültig?

Die rechtskräftige Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen darf.

Müssen wir gemeinsam die Eheschließung anmelden?

Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung) muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den das Standesamt für Sie bereit hält.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung der Eheschließung?

Da die gesetzlichen Voraussetzungen je nach persönlichen Umständen verschieden sind, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Unter Erforderliche Unterlagen werden wir versuchen, für verschiedene Situationen die notwendigen Unterlagen zu erläutern.

Ausländische Staatsangehörige oder Deutsche, die im Ausland geboren sind, sowie Aussiedler bitten wir, im Standesamt vorzusprechen. Wir beraten Sie dann ausführlich, welche Unterlagen sie für Ihre Anmeldung der Eheschließung benötigen.

Wie vereinbare ich einen Hochzeitstermin?

Während unserer Öffnungszeiten sind wir generell für Eheschließungen im Rathaus für Sie da. Trauungen außerhalb des Rathauses sind nicht während der regulären Öffnungszeiten möglich.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten für Eheschließungen (auch außerhalb des Rathauses) zur Verfügung.

Unter folgenden Möglichkeiten können Sie wählen:

Samstags von 10.00 Uhr - 13.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitags von 12.00 Uhr - 14:.00 Uhr (jeden 2. und 4. Freitag im Monat)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Heirat nicht an jedem Ort und zu jeder Uhrzeit statt finden kann. Nach Gestaltung des Terminkalenders durch bereits eingetragene Termine und Orte können wir leider nicht alle Wünsche erfüllen. Wir empfehlen Ihnen Termin und Ort Ihres Ehrentages rechtzeitig mit uns abzusprechen, damit Sie mit Ihrer Gestaltungsplanung beginnen können.

Wo kann ich in Xanten heiraten?

Mögliche Eheschließungsorte finden Sie auf der Seite Trauorte.