Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
In den Außenbezirken oder ländlich strukturierten Gebieten gibt es in Teilbereichen keine Kanalisation.
In diesen Bereichen wird das anfallende häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben oder in Kleinkläranlagen (Mehrkammersysteme,
biologische Anlagen u. a.) gesammelt.
Die regelmäßige Entsorgung erfolgt durch ein Vertragsunternehmen des Dienstleistungsbetriebes nach einem verbindlichen Entsorgungsplan, der den betroffenen Grundstückseigentümern jeweils zu Jahresbeginn zugesandt wird.
Die Unterhaltung und Wartung der Anlagen selbst obliegt den Grundstückseigentümern.
Abflusslose Gruben
Normalerweise ist jedes Grundstück an einen öffentlichen Kanal anzuschließen. Es gibt jedoch Bereiche in denen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist und Grundstücke, für die der technische oder finanzielle Aufwand für einen Anschluss an den öffentlichen Kanal unzumutbar hoch wäre. In diesen Fällen erfolgt die Entsorgung des häuslichen Abwassers (Schmutzwasser) über eine dezentrale Abwasseranlage. Es wird hierbei zwischen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen unterschieden.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Kanalbenutzungsgebühren sowie dem einmaligen Kanalanschlussbeitrag finden Sie auf der Seite Abgaben, Beiträge und Gebühren (Links)
Weiterführende Informationen
Die maßgebliche Grundstücksentwässerungssatzung finden Sie im Abschnitt 7 (Nummer 7.10) des Ortsrechts der Stadt Xanten