Gleichstellung

 

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde vor über 70 Jahren hier in Bonn verabschiedet. Den „Müttern des Grundgesetzes“ war es zu verdanken, dass mit Artikel 3 Absatz 2 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 Verfassungsrang bekam: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Auf dieser Grundlage engagiert sich die Gleichstellungsstelle der Stadt Xanten auf allen Tätigkeitsfeldern im Sinne der Gleichstellung und möchte ihren Beitrag für eine Kultur der Vielfalt leisten. 

„Ich halte das Thema Gleichstellung im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit für wichtiger denn je und werde mich aktiv für geschlechtergerechte Themen sowohl in unserer Stadtverwaltung als auch in Xanten einsetzen. Gemeinsam mit einem gut aufgestellten Netzwerk möchte ich hierzu Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen durchführen und mit Ihnen ins Gespräch kommen“, sagt Sabine Reuß.


Die Gleichberechtigung der Geschlechter und der gegenseitige Respekt voreinander muss von allen gelebt werden

Interne Aufgaben

  • Mitwirkung an interner Umsetzung des Verfassungsgebots nach Maßgabe des Art. 3 (2)
  • Beteiligung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Stadt
  • Mitwirkung an verwaltungsinterner Aufgabenwahrnehmung nach LGG in allen Gremien
  • Begleitung und Unterstützung von Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Gleichstellungsplänen
  • Prüfung und Entscheidung bei Stellenbewertungen
  • Prüfung: Bewerbungsverfahren, Ausschreibung, Sichtung aller Bewerbungen, Einladungen, Bewerbungsgespräche, Auswahl, Umsetzungen, Nachgespräche
  • Entwicklung von Konzepten und Projekten gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt

Externe Aufgaben

Des Weiteren betreffen Aufgaben und Funktionen der Gleichstellungsbeauftragten auch Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationen und Netzwerkarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, freien Trägern, Verbänden, Frauen- und Männerorganisationen, Projekte und Programme im gleichstellungsrelevanten Kontext.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. §5 Abs.3 GO NRW

  • Sie ist für einzelne Frauen da...
  • Sie ist für alle Frauen in Xanten da...
  • Sie ist Interessenvertretung für Frauen...
  • Sie erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen...
  • Sie bringt frauenspezifische Belange in Planungsvorhaben der Stadt ein...
  • Sie regt Fort-und Weiterbildungen an...
  • Sie führt Veranstaltungen und Aktionen durch...
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